Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kurse des Centro Ibero-Americano, Sylvia Harrison Rebolledo (im folgenden C.I.-A.) werden laut neustem Angebot und unter Berücksichtigung der folgenden Teilnahmebedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.
1. Vertragsgegenstand
a) An Kursen des C.I.-A. kann jeder teilnehmen. Wenn für einen Kurs besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese vom Teilnehmer erfüllt werden. Über Ausnahmen entscheidet das C.I.-A. oder die sonst zuständige Stelle. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich das C.I.-A. die fristlose Vertragskündigung vor.
b) Die Teilnahme an den einzelnen Kurseinheiten (im folgenden KE genannt) und kompletten Kursprogrammen setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraus. Dieser Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer auf seine schriftliche Anmeldung hin eine mündliche Zusage des C.I.-A. erhält.
2. Widerrufsrecht
a) Der Teilnehmer ist an seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung (Anmeldung) nicht gebunden, wenn er sie dem Veranstalter (C.I.-A.) gegenüber innerhalb von 14 Tagen widerruft. Diese Frist beginnt zu laufen, nachdem dem Teilnehmer die Widerrufsbelehrung vorgelegt wurde. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Absendung des Widerrufs in Textform (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) an C.I.-A. Sylvia Harrison Rebolledo, Ricklinger Stadtweg 17, 30459 Hannover, Fax: 0511 2349352, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Einer Begründung bedarf es nicht.
b) Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn des Kurss ein eingeschränktes Rücktrittsrecht. Tritt der Teilnehmer in dieser Zeit zurück werden Kursrgebühren nach folgender Aufstellung fällig:
bis 9 Tage vor Kursbeginn werden 15% der Kursgebühren fällig.
bis 6 Tage vor Kursbeginn werden 30% der Kursgebühren fällig.
bis 3 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühren fällig.
bis zum Tage des Kursbeginns werden 75% der Kursgebühren fällig.
c) Bei einer Verschiebung des Kurses oder Unterbrechung über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers. Im Fall der Unterbrechung hat der Teilnehmer die Kursgebühren anteilig für das bereits erfolgte Kurs zu entrichten. Überzahlte Beträge werden erstattet.
d) Erfolgt ein wirksamer Widerruf, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
e) Wurden dem Teilnehmer im Rahmen des widerrufenen Vertrages Schulungsmaterialien (z.B.: Bücher, Skripte, CD, etc.) geliefert und kann der Teilnehmer diese Schulungsmaterialien ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er dem C.I.-A. insoweit ggf. Wertersatz leisten.
f) Bei der Überlassung von Schulungsmaterialien gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
g) Im Übrigen kann der Teilnehmer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
h) Wurden dem Teilnehmer im Rahmen des widerrufenen Vertrages Schulungsmaterialien (z.B.: Bücher, Skripte, CD, etc) geliefert, trägt der Teilnehmer bei deren Rücksendung, die Kosten der Rücksendung.
3. Entgelte / Zahlungsweise
a) Die Nutzung der C.I.-A. Kurse erfolgt zu den Preisen, die der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisübersicht zu entnehmen sind.
b) Die Gebühren bestehen u.a. aus der Anmeldegebühr, die in voller Höhe bei der Anmeldung fällig ist und nur im Fall 5b und 5c erstattet wird, es sei denn, der Teilnehmer beweist, dass kein Schaden entstanden ist.
c) Ferner fallen u.a. Kursgebühren an, die jeweils im Voraus fällig werden. Ratenzahlungen müssen gesondert vereinbart werden, und sind dann jeweils monatsweise im Voraus fällig. Abweichende Fälligkeitstermine müssen ebenfalls gesondert vereinbart werden.
d) Des Weiteren können ggf. Prüfungsgebühren fällig werden, die meistens an die zuständige Stelle direkt bezahlt werden, oder im Falle des Einzugs durch C.I.-A. nach Rechnungserhalt der zuständigen Stelle fällig werden.
e) Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Zugang zur KE nicht nutzt.
f) Gegen Forderungen von C.I.-A. kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
g) Dem Teilnehmer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Zahlungsverzug
a) Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Teilnehmer kann nach eintretendem Zahlungsverzug ein Betrag in Höhe von 5,00 Euro zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
b) Bei Verzug von Gebühren werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben.
c) Kommt der Teilnehmer bei vereinbarter Ratenzahlung mit zwei aufeinander folgenden Ratenzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kann das C.I.-A. die Vereinbarung über die Teilnahme am Kurs insgesamt kündigen. Dadurch wird der gesamte Teilzahlungspreis sofort fällig, sofern das C.I.-A. dem Teilnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages eingeräumt hat.
5. Leistungen
a) Der Leistungsumfang im Rahmen der Teilnahme an einer einzelnen KE oder eines Kursprogrammes ergibt sich aus der aktuellen Preisübersicht.
b) Der Beginn eines Kurses ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldung kann der Kurs verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.
c) C.I.-A. behält sich vor, einen Kurs aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.
d) C.I.-A. behält sich vor, bei kurzfristigem Ausfall des zuständigen Dozenten, die vorgesehene Abfolge einzelner Kursstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.
6. Pflichten des Teilnehmers
a) Das C.I.-A. weist darauf hin, dass offensichtliche Mängel, die die Nutzbarkeit der Leistungen, die vom C.I.-A. angeboten werden, einschränken, unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen sind.
b) Unterlässt der Teilnehmer diese Anzeige, so kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, dass ihm die Leistungen nicht ordnungsgemäß angeboten worden sind, insbesondere keine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
c) Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Teilnahme an den KE des C.I.-A. gegenüber Dritten keine bedrohenden, rassistischen, obszönen oder sonst wie gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze verstoßenden Äußerungen in Wort, Ton oder graphischer Darstellung zu verbreiten oder deren Verbreitung zu ermöglichen.
d) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Materialien sowie die Schulungs- und Nebenräume pfleglich zu behandeln.
7. Nutzungsrechte und Weitergabeverbot
a) Die vom C.I.-A. im Rahmen des Kursangebotes zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme sind urheber- und markenrechtlich geschützt.
b) Die Speicherung der Materialien ist ausschließlich zu eigenen Fortbildungszwecken gestattet.
c) Eine über die engen rechtlichen Grenzen des deutschen Urheberrechts hinausgehende Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Autoren gestattet.
d) Die Vervielfältigung des Materials zur Weitergabe an Dritte in gedruckter oder elektronischer Form ist streng verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
8. Gewährleistung
In verschiedenen KE befinden sich Hinweise auf Webseiten, die im Internet stehen und von fremden Anbietern betrieben und nach deren Wahl mit Inhalten versehen werden. Für diese Inhalte fremder Webseiten kann das C.I.-A. keine Gewähr übernehmen, denn das C.I.-A. steht in keinerlei geschäftlichem Kontakt zu diesen Anbietern und kann daher nicht auf sie einwirken. Bei Erstellung der KE haben sich keine rechtswidrigen oder anstößigen Inhalte auf den fremden Webseiten befunden. Allerdings kann das C.I.-A. keine Gewähr dafür übernehmen, dass dies so bleibt, denn das Internet ist bekanntlich das sich am schnellsten verändernde Medium, das es zur Zeit gibt.
9. Haftung
a) Das C.I.-A. haftet für Personen- und Sachschäden bei den Präsenzveranstaltungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des C.I.-A..
b) Das C.I.-A. haftet nicht für Vermögensschäden des Teilnehmers, die aus einem nicht zustande gekommenen Kurs oder aus einem Abbruch eines Kurses resultieren.
c) Das C.I.-A. haftet nicht für die Garderobe des Teilnehmers.
10. Datenschutz
a) Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden von C.I.-A. bzw. den von ihr beauftragten Unternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt, sofern dies zur Erfüllung des Vertrages, insbesondere zur Abrechnung, zur Betreuung durch einen Dozenten und zur Beurteilung der Leistungen des Teilnehmers erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten können über das Internet gesendet werden. Das C.I.-A. weist darauf hin, dass eine vollständige Datensicherheit im Internet noch nicht besteht.
b) Bei entsprechender Zustimmung des Teilnehmers, können die personenbezogenen Daten vom C.I.-A. zur Beratung des Teilnehmers und zur Durchführung von Werbemaßnahmen per E-Mail, Telefon oder Post genutzt werden. Diese Zustimmung kann vom Teilnehmer jederzeit per Post oder E-Mail gegenüber dem C.I.-A. widerrufen werden.
11. Kündigung
a) Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht, das folgendermaßen gestaltet ist: Der Teilnehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Kurstages nach Vertragsschluss mit einer Frist von einer Woche, nach Ablauf des ersten Kurstages jederzeit mit einer Frist von drei Wochen kündigen. Das Recht von C.I.-A. und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des C.I.-A. während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
b) Ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt für das C.I.-A. insbesondere vor, wenn:
der Teilnehmer in schwerwiegender Weise oder einfach aber fortgesetzt schuldhaft gegen die vertraglichen Regelungen verstößt,
der Teilnehmer zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist,
der Teilnehmer im Falle der Ratenzahlung für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der sich auf mindestens 10 % des vereinbarten Gesamtbetrages beläuft,
der Teilnehmer bedrohende, rassistische, obszöne oder sonst gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze verstoßende Äußerungen in Wort, Ton oder graphischer Darstellung gegenüber Mitarbeitern von C.I.-A. oder Dritten im Rahmen oder anlässlich der Teilnahme am Kursprogramm verbreitet oder dieses Verhalten fördert,
der Teilnehmer unbefugt C.I.-A. - Materialien weitergibt oder vertreibt.
c) Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann auf ein bestimmtes Vertragsverhältnis beschränkt werden (z.B.: Teilnahme an einer einzelnen KE), kann bei entsprechendem Grund aber auch auf sämtliche gebuchten Leistungen des C.I.-A. erstreckt werden.
d) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist das C.I.-A. berechtigt, den Zugang zu den Leistungen des C.I.-A. sofort zu verwehren.
e) Ist die außerordentliche Kündigung durch ein Verhalten des Teilnehmers veranlasst, so sind die gekündigten Leistungen vom C.I.-A., zu denen der Teilnehmer im Kündigungszeitpunkt Zugang hatte, in voller Höhe zu vergüten.
f) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
12. Schriftform / Salvatorische Klausel
a) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Sollte eine Vertragsbestimmung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Rechtswirksamkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen unberührt.
c) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu setzen, die dem Zweck der Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt.
d) Soweit eine Bestimmung unvollständig ist oder wird, gilt das entsprechende.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
a) Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern nach internationalem Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht ausschließbar sind, bleiben diese unberührt.
b) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) Sofern der Teilnehmer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches ist, ist Gerichtsstand Hannover, Deutschland.
d) Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand im ersten Rechtszug ebenfalls Hannover, Deutschland.
14. Sonstiges
Das C.I.-A. ist berechtigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht.
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