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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Kurse des Centro Ibero-Americano, Sylvia Harrison Rebolledo  (im fol­gen­den C.I.-A.) werden laut neustem An­gebot und unter Be­rück­sichtigung der fol­genden Teil­nahme­be­dingungen, die Ver­trags­bestand­teil sind, durch­ge­führt.

 

1.       Vertragsgegenstand

a) An Kursen des C.I.-A. kann jeder teil­nehmen. Wenn für einen Kurs be­sondere Zu­las­sungs­vor­aus­setzungen be­stehen, müssen diese vom Teil­nehmer erfüllt werden. Über Aus­nahmen ent­scheidet das C.I.-A. oder die sonst zu­ständige Stelle. Sollte sich nach Vertrags­ab­schluss heraus­stellen, dass die Zu­las­sungs­be­dingungen nicht erfüllt sind, behält sich das C.I.-A. die frist­lose Ver­trags­kündigung vor.

b) Die Teil­nahme an den einzelnen Kurs­ein­heiten (im folgenden KE genannt) und kompletten Kurs­program­men setzt den Ab­schluss eines ent­sprechenden Ver­trages voraus. Dieser Ver­trag kommt zustande, sobald der Teil­nehmer auf seine schriftliche Anmeldung hin eine mündliche Zusage des C.I.-A. erhält.

 

2.       Widerrufsrecht

a) Der Teil­nehmer ist an seine auf den Ver­trags­abschluss gerichtete Willens­erklärung (Anmeldung) nicht gebunden, wenn er sie dem Ver­anstalter (C.I.-A.) gegen­über inner­halb von 14 Tagen widerruft. Diese Frist beginnt zu laufen, nach­dem dem Teil­nehmer die Wider­rufs­belehrung vorgelegt wurde. Zur Frist­wahrung genügt die frist­gerechte Ab­sendung des Wider­rufs in Text­form (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) an C.I.-A. Sylvia Harrison Rebolledo, Ricklinger Stadtweg 17, 30459 Hannover, Fax: 0511 2349352, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Einer Be­gründung bedarf es nicht.

b) Ab­weichend hier­von besteht 14 Tage vor Beginn des Kurss ein ein­ge­schränktes Rück­trit­tsrecht. Tritt der Teil­nehmer in dieser Zeit zurück werden Kursr­ge­bühren nach fol­gender Auf­stel­lung fällig:

bis 9 Tage vor Kurs­beginn werden 15% der Kurs­gebühren fällig.

bis 6 Tage vor Kurs­beginn werden 30% der Kurs­gebühren fällig.

bis 3 Tage vor Kurs­beginn werden 50% der Kurs­gebühren fällig.

bis zum Tage des Kurs­beginns werden 75% der Kurs­gebühren fällig.
 

c) Bei einer Ver­schiebung des Kurses oder Unter­brechung über einen Monat hinaus besteht ein Rück­trit­tsrecht des Teil­nehmers. Im Fall der Unter­brechung hat der Teil­nehmer die Kurs­gebühren anteilig für das bereits erfolgte Kurs zu ent­richten. Über­zahlte Beträge werden erstattet.

d) Erfolgt ein wirk­samer Wider­ruf, sind die beider­seits em­pfangenen Leistungen zurück­ zu­ gewähren.

e) Wurden dem Teil­nehmer im Rahmen des wider­rufenen Vertrages Schulungsmaterialien (z.B.: Bücher, Skripte, CD, etc.) geliefert und kann der Teil­nehmer diese Schulungsmaterialien ganz oder teil­weise nicht oder nur in ver­schlechtertem Zu­stand zurück ­gewähren, muss er dem C.I.-A. insoweit ggf. Wert­ersatz leisten.

f) Bei der Über­lassung von Schulungsmaterialien gilt dies nicht, wenn die Ver­schlechterung der Sache aus­schließlich auf deren Prü­fung - wie sie etwa in einem Laden­geschäft möglich gewesen wäre – zurück­zu­führen ist.

g) Im Übrigen kann der Teil­nehmer die Wert­ersatz­pflicht ver­meiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigen­tümer in Gebrauch nimmt und alles unter­lässt, was deren Wert beein­trächtigt.

h) Wurden dem Teil­nehmer im Rahmen des wider­rufenen Vertrages Schulungsmaterialien (z.B.: Bücher, Skripte, CD, etc) geliefert, trägt der Teil­nehmer bei deren Rück­sendung, die Kosten der Rück­sendung.

 

3.       Entgelte / Zahlungsweise

a) Die Nutzung der C.I.-A. Kurse erfolgt zu den Preisen, die der jeweils zum Zeit­punkt der An­meldung gültigen Preis­übersicht zu ent­nehmen sind.

b) Die Gebühren bestehen u.a. aus der Anmelde­gebühr, die in voller Höhe bei der An­meldung fällig ist und nur im Fall 5b und 5c erstattet wird, es sei denn, der Teil­nehmer beweist, dass kein Schaden ent­standen ist.

c) Ferner fallen u.a. Kursgebühren an, die jeweils im Voraus fällig werden. Raten­zahlungen müssen gesondert vereinbart werden, und sind dann jeweils monats­weise im Voraus fällig. Abweichende Fällig­keits­termine müssen eben­falls gesondert ver­einbart werden.

d) Des Weiteren können ggf. Prüfungs­gebühren fällig werden, die meistens an die zuständige Stelle direkt bezahlt werden, oder im Falle des Einzugs durch C.I.-A. nach Rechnungs­erhalt der zuständigen Stelle fällig werden.

e) Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn der Teil­nehmer den Zu­gang zur KE nicht nutzt.

f) Gegen Forde­rungen von C.I.-A. kann der Teil­nehmer nur mit un­bestrit­tenen oder rechts­kräftig fest­gestel­lten Gegen­an­sprüchen auf­rechnen.

g) Dem Teil­nehmer steht die Geltend­machung eines Zurück­behaltungs­rechtes nur zu, soweit es auf dem­selben Vertrags­verhältnis beruht.

 

4.       Zahlungsverzug

a) Für jede außer­gerichtliche Mahnung gegen­über dem Teil­nehmer kann nach ein­tretendem Zahlungs­verzug ein Betrag in Höhe von 5,00 Euro zur Ab­deckung von Porto- und Ver­waltungs­kosten erhoben werden, es sei denn, der Teil­nehmer weist nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe ent­standen ist.

b) Bei Verzug von Gebühren werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben.

c) Kommt der Teil­nehmer bei verein­barter Raten­zahlung mit zwei aufeinander folgenden Raten­zahlungen ganz oder teil­weise in Verzug kann das C.I.-A. die Ver­einbarung über die Teil­nahme am Kurs insgesamt kündigen. Dadurch wird der gesamte Teilzahlungspreis sofort fällig, sofern das C.I.-A. dem Teil­nehmer erfolg­los eine zwei­wöchige Frist zur Zahlung des rück­ständigen Betrages eingeräumt hat.

 

5.       Leistungen

a) Der Leistungs­umfang im Rahmen der Teil­nahme an einer einzelnen KE oder eines Kursprogrammes ergibt sich aus der aktuellen Preisübersicht.

b) Der Beginn eines Kurses ist an eine Mindest­teil­nehmer­zahl gebunden. Bei zu geringer An­meldung kann der Kurs ver­schoben oder ab­gesagt werden. Bereits ent­richtete Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.

c) C.I.-A. behält sich vor, einen Kurs aus wichtigem Grund kurz­fristig zu ver­schieben zu unter­brechen oder aus­fallen zu lassen. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.

d) C.I.-A. behält sich vor, bei kurz­fristigem Ausfall des zu­ständigen Dozenten, die vor­ge­sehene Ab­folge einzelner Kurs­stunden zu ändern oder zu ver­schieben. In diesem Fall werden die Teil­nehmer un­ver­züglich infor­miert.

 

6.       Pflichten des Teilnehmers

a) Das C.I.-A. weist darauf hin, dass offen­sichtliche Mängel, die die Nutz­bar­keit der Leistungen, die vom C.I.-A. angeboten werden, ein­schränken, un­ver­züglich nach deren Ent­deckung anzu­zeigen sind.

b) Unter­lässt der Teil­nehmer diese An­zeige, so kann er sich im Nach­hinein nicht darauf berufen, dass ihm die Leistungen nicht ordnungs­gemäß an­geboten worden sind, insbe­sondere keine Her­ab­setzung der Ver­gütung ver­langen.

c) Der Teil­nehmer ver­pflichtet sich, im Rahmen der Teil­nahme an den KE des C.I.-A. gegen­über Dritten keine be­drohenden, rassistischen, obszönen oder sonst wie gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze ver­stoßenden Äußerungen in Wort, Ton oder graphischer Darstel­lung zu ver­breiten oder deren Ver­breitung zu er­möglichen.

d) Der Teil­nehmer ver­pflichtet sich, die zur Ver­fügung gestel­lten Materialien sowie die Schulungs- und Neben­räume pfleglich zu be­handeln.

 

7.       Nutzungsrechte und Weitergabeverbot

a) Die vom C.I.-A. im Rahmen des Kurs­angebotes zu­gänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Ton­materialien sowie Programme sind urheber- und marken­rechtlich ge­schützt.

b) Die Speicherung der Materialien ist aus­schließlich zu eigenen Fort­bildungs­zwecken ge­stattet.

c) Eine über die engen recht­lichen Grenzen des deutschen Urheber­rechts hinaus­gehende Nutzung ist nur mit schriftlicher Ge­nehmigung der Autoren gestattet.

d) Die Ver­viel­fältigung des Materials zur Weiter­gabe an Dritte in ge­druckter oder elektronischer Form ist streng ver­boten und wird straf­rechtlich verfolgt.

 

8.       Gewährleistung

In ver­schiedenen KE be­finden sich Hinweise auf Web­seiten, die im Internet stehen und von fremden An­bietern betrieben und nach deren Wahl mit In­halten ver­sehen werden. Für diese Inhalte fremder Web­seiten kann das C.I.-A. keine Gewähr über­nehmen, denn das C.I.-A. steht in keinerlei geschäft­lichem Kontakt zu diesen An­bietern und kann daher nicht auf sie ein­wirken. Bei Er­stellung der KE haben sich keine rechts­widrigen oder an­stößigen Inhalte auf den fremden Web­seiten be­funden. Aller­dings kann das C.I.-A. keine Gewähr dafür über­nehmen, dass dies so bleibt, denn das Internet ist bekan­ntlich das sich am schnel­lsten ver­ändernde Medium, das es zur Zeit gibt.

  

9.       Haftung

a) Das C.I.-A. haftet für Personen- und Sach­schäden bei den Präsenz­veran­staltungen nur bei Vorsatz und grober Fahr­lässigkeit seitens des C.I.-A..

b) Das C.I.-A. haftet nicht für Ver­mögens­schäden des Teil­nehmers, die aus einem nicht zustande gekommenen Kurs oder aus einem Ab­bruch eines Kurses resultieren.

c) Das C.I.-A. haftet nicht für die Garderobe des Teil­nehmers.

 

10.     Datenschutz

a) Die personen­bezogenen Daten des Teil­nehmers werden von C.I.-A. bzw. den von ihr be­auftragten Unter­nehmen gespeichert, ver­arbeitet und genutzt, sofern dies zur Erfül­lung des Vertrages, insbe­sondere zur Ab­rechnung, zur Be­treuung durch einen Dozenten und zur Beur­teilung der Leistungen des Teil­nehmers erforderlich ist. Die personen­bezogenen Daten können über das Internet gesendet werden. Das C.I.-A. weist darauf hin, dass eine vollständige Daten­sicherheit im Internet noch nicht besteht.

b) Bei ent­sprechender Zustim­mung des Teil­nehmers, können die personen­bezogenen Daten vom C.I.-A. zur Beratung des Teil­nehmers und zur Durch­führung von Werbe­maßnahmen per E-Mail, Telefon oder Post genutzt werden. Diese Zustim­mung kann vom Teil­nehmer jeder­zeit per Post oder E-Mail gegen­über dem C.I.-A. wider­rufen werden.

 

11.     Kündigung

a) Es besteht grund­sätzlich ein gesetz­liches Kündigungs­recht, das folgender­maßen gestaltet ist: Der Teil­nehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Kurstages nach Vertrags­schluss mit einer Frist von einer Woche, nach Ablauf des ersten Kurstages jeder­zeit mit einer Frist von drei Wochen kündigen. Das Recht von C.I.-A. und des Teil­nehmers, den Ver­trag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt un­berührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Im Falle der Kündigung hat der Teil­nehmer nur den Anteil der Ver­gütung zu ent­richten, der dem Wert der Leistungen des C.I.-A. während der Lauf­zeit des Ver­trags ent­spricht.

b) Ein wichtiger Grund, der zur frist­losen Kündigung berechtigt, liegt für das C.I.-A. insbesondere vor, wenn:

der Teil­nehmer in schwer­wiegender Weise oder ein­fach aber fort­gesetzt schuld­haft gegen die vertraglichen Regelungen verstößt,

der Teil­nehmer zahlungs­unfähig ist oder über sein Ver­mögen ein Insolvenz­ver­fahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröf­fnung eines Insolvenz­verfahrens abge­wiesen worden ist,

der Teil­nehmer im Falle der Raten­zahlung für zwei aufein­ander­folgende Termine mit der Ent­richtung der Ver­gütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der sich auf mindestens 10 % des ver­einbarten Gesamt­betrages beläuft,

der Teil­nehmer bedrohende, rassistische, obszöne oder sonst gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze verstoßende Äußerungen in Wort, Ton oder graphischer Darstel­lung gegen­über Mit­arbeitern von C.I.-A. oder Dritten im Rahmen oder anläs­slich der Teil­nahme am Kurs­programm verbreitet oder dieses Ver­halten fördert,

der Teil­nehmer unbe­fugt C.I.-A. - Materialien weiter­gibt oder vertreibt.

c) Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann auf ein bestim­mtes Vertrags­ver­hältnis beschränkt werden (z.B.: Teil­nahme an einer einzelnen KE), kann bei ent­sprechendem Grund aber auch auf sämtliche gebuchten Leistungen des C.I.-A. er­streckt werden.

d) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist das C.I.-A. be­rechtigt, den Zu­gang zu den Leistungen des C.I.-A. sofort zu ver­wehren.

e) Ist die außer­ordentliche Kündigung durch ein Ver­halten des Teil­nehmers veran­lasst, so sind die gekündigten Leistungen vom C.I.-A., zu denen der Teil­nehmer im Kündigungs­zeit­punkt Zu­gang hatte, in voller Höhe zu ver­güten.

f) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

12.     Schriftform / Salvatorische Klausel

a) Neben­abreden wurden nicht getroffen. Än­derungen und Er­gänzungen dieses Ver­trages bedürfen der Schrift­form.

b) Sollte eine Vertrags­bestim­mung rechts­unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Rechts­wirksam­keit der sonstigen Vertrags­bestim­mungen sowie des Ver­trages im Ganzen unberührt.

c) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu setzen, die dem Zweck der Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt.

d) Soweit eine Bestimmung unvollständig ist oder wird, gilt das entsprechende.

 

13.     Anwendbares Recht / Gerichtsstand

a) Auf das vor­liegende Vertrags­verhältnis findet aus­schließlich deutsches Recht An­wendung. Die An­wendung des Abkom­mens über den inter­nationalen Kauf von Waren (CISG) ist aus­geschlossen. Sofern nach inter­nationalem Kollisions­recht zwingende Vor­schriften anderer Rechts­ordnungen vertraglich nicht aus­schließbar sind, bleiben diese unberührt.

b) Für Streitig­keiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teil­nehmer seinen allge­meinen Gerichts­stand hat.

c) Sofern der Teil­nehmer Kauf­mann i. S. d. Handels­gesetz­buches ist, ist Gerichts­stand Hannover, Deutschland.

d) Hat der Teil­nehmer keinen allge­meinen Gerichts­stand in Deutschland, gilt für Streitig­keiten aus diesem Vertrag als aus­schließlicher Gerichts­stand im ersten Rechts­zug eben­falls Hannover, Deutschland.

 

14.     Sonstiges

Das C.I.-A. ist berechtigt, seine Allge­meinen Ge­schäfts­bedingungen jeder­zeit unter Ein­haltung einer angemes­senen An­kündigungs­frist zu ändern. Nach Zu­gang dieser Änderungs­mitteilung besitzt der Vertrags­partner ein außer­ordentliches Kündigungs­recht. Die Änderungen gelten als an­genom­men, wenn der Vertrags­partner nicht inner­halb von 30 Tagen wider­spricht.